Das „Flussbauliche Gesamtprojekt Donau östlich von Wien“ stellt ein integratives Gesamtprojekt zur Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse auf der Donau östlich von Wien durch flussbauliche Maßnahmen (Stromsohlenanpassungen sowie Regulierungsbauwerke wie Buhnen und Leitwerke) – ohne Staustufen unter besonderer Bedachtnahme der ökologischen Bedürfnisse des Nationalparks Donau-Auen dar.
Die freifließende Donaustrecke zwischen Wien (Kraftwerk Freudenau) und der österreichisch-slowakischen Staatsgrenze (Strom-km 1921,0 – 1872,70) stellt derzeit eine wesentliche Schwachstelle für die Binnenschifffahrt dar und ist durch eine anhaltende Sohlerosion von 2 bis 3,5 cm pro Jahr gekennzeichnet.
Zum einen schränken in diesem Donauabschnitt zu geringe und zeitlich stark schwankende Fahrwasserverhältnisse im Jahresverlauf die Zuverlässigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Schifffahrt wesentlich ein, und zum anderen führt die kontinuierliche Eintiefung der Donausohle zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichts des Nationalparks Donau-Auen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) sowie die via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH haben daher zur Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse sowie der ökologischen Defizite in diesem Bereich der Donau das „Flussbauliche Gesamtprojekt Donau östlich von Wien“ ins Leben gerufen.
Das „Flussbauliche Gesamtprojekt Donau östlich von Wien“ stellt einen wichtigen Schritt für die umwelt- und sozialverträgliche Bewältigung des steigenden Verkehrsaufkommens im Donaukorridor dar und kann aufgrund seines umfassenden interdisziplinären Projektansatzes als Vorbild für die Beseitigung ähnlicher Schwachstellen entlang der Donau dienen.
Zur Erreichung der Projektziele ist eine Kombination verschiedener flussbaulicher und ökologisch- wasserbaulicher Maßnahmen in diesem Donauabschnitt vorgesehen:
Ein wesentliches Ziel des Projekts ist die Sohlstabilisierung. Der starken Sohlerosion der letzten Jahrzehnte kann durch die Granulometrische Sohlverbesserung entgegengewirkt werden. Geplant ist die Zugabe von Grobkies von etwa 40 bis 70 mm Korndurchmesser, das gröber als der größte Teil des natürlich vorhandenen Donaugeschiebes, aber feiner als das natürliche Größtkorn ist. Die Belagstärke und die genaue Körnung (Sieblinie) sind das Ergebnis einer Optimierungsaufgabe, wobei nautische und ökologische Vorgaben zu berücksichtigen sind. Die Kornverteilung des Zugabematerials wurde derart festgelegt, dass mit entsprechendem Sicherheitsabstand Schäden an Schiffsschrauben vermieden werden und die ökologische Austauschkapazität der Donausohle erhalten bleibt.
Für die Schifffahrt wesentlichstes Ziel des Projekts ist die Sicherung der Niederwasserspiegel. Dies wird durch Niederwasserregulierung (Buhnen und Leitwerke) erreicht. Buhnenabstände, Höhe der Buhnen sowie Ausformung der Buhnen wurden aus ökologischen, nautischen und Materialeffizienzgesichtspunkten optimiert. Buhnenfeldanlandungen und Buhnenkopfkolkbildungen soll damit entgegengewirkt werden.
Für die Ökologie wesentlichstes Ziel des Projekts ist ein Mehr an Freiheit für den Fluss und damit eine Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Raums. Die gestalterische Kraft des Wassers soll verstärkt wirksam werden - Uferrückbau ist die dafür wesentlichste Maßnahme. Gleitufer werden rückgebaut, Prallufer bleiben gesichert. Weiters soll durch Gewässervernetzungen der Wasseraustausch zwischen Donau und Au erhöht werden und strömendes Wasser in die Au gebracht werden. Die Anbindung der Nebengewässer wird auf etwa Niederwasserniveau verwirklicht werden.
Als schifffahrtstechnische Maßnahme im Zuge des Projekts ist die streckenweise Verlegung der bestehenden Fahrrinne vorgesehen, sodass Kolke und sonstige tiefere Zonen für die Schifffahrt genutzt werden und seichteren Zonen ausgewichen wird.
Die UVP-Pflicht des Flussbaulichen Gesamtprojekts begründet sich aus Anhang 1 des UVP-Gesetzes 2000. Demnach sind Neubau oder Änderungen von Schutz- und Regulierungsbauten mit einer Baulänge von mehr als 3 km an Fließgewässern mit einem mittleren Durchfluss von mehr als 5 m³/s UVP-pflichtig. Ausgenommen sind Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, sogenannte Renaturierungen. Zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit durch die Behörde legt der Projektwerber eine Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) vor.
via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH
DI Dieter Pejrimovsky, Projektleiter Flussbauliches Gesamtprojekt
dieter.pejrimovsky via-donau.org
Der Projektsteckbrief steht Ihnen hier auch als Download zur Verfügung.
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